Seminare > Teilnahmegebühren
| Teilnahmegebühren* | |
| Komplettpreis für die Teilnahme am 5-teiligen Seminarzyklus über 100 Std. entsprechend dem Curriculum Ernährungsmedizin der BÄK inkl. Prüfungsgebühren (Vorauszahlung) | 1680,-- € |
| Einzelpreis, z.B. für die Teilnahme am 20std. Abschlussseminar | 360,-- € |
| Preis pro Spezialseminar für Mitglieder des BDEM, VDD, VDOe sowie MitarbeiterInnen der Lehrkliniken der DAEM | 250,-- € |
| Preis pro Spezialseminar für Nichtmitglieder | 280,-- € |
* MedizinstudentenInnen, arbeitslose ÄrzteInnen, die beim Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet sind, und ÄrzteInnen in Elternzeit können für die curriculäre Fortbildung nachträglich eine Ermäßigung von 20 % beantragen (Komplettpreis dann 1344,- €). Für die Spezialseminare wird ein Nachlass von 30,- € gewährt, Hierzu ist jeweils die Vorlage eines schriftlichen Nachweises erforderlich (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitsamtes, der Universiät:
Im Preis enthalten sind Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren, ausführliche Unterlagen zu jedem Seminarblock sowie Pausenverpflegungen.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist rechtzeitig auf das nachstehende Konto der Akademie zu überweisen. Die Seminargebühren werden, sofern auf der Anmeldebestätigung kein anders Datum genannt ist, vier Wochen nach Erhalt derselben fällig. Eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt nicht.
DEUTSCHE AKADEMIE FÜR ERNÄHRUNGSMEDIZIN e.V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Konto-Nr.: 000 778 61 15
BLZ: 300 606 01
Erst nach Eingang der Seminargebühr, die auf einer gesonderten Bescheinigung bestätigt wird, besteht Anspruch auf einen Seminarplatz.
Umbuchung/Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts wird die Teilnahmegebühr voll erstattet, wenn ein Teilnehmer von der Warteliste nachrückt oder wenn ein Ersatz vom Teilnehmer gestellt wird. Andernfalls werden bei Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn 10%, bei kurzfristigerem Rücktritt 25% der Seminargebühren als Entschädigung für Verwaltungsaufwand erhoben. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Teilnehmer, die zu Beginn des Kurses nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Seminargebühr verpflichtet. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Kursausfall
Bei Kursausfall aus unvorhergesehenen Gründen werden die bereits entrichteten Gebühren voll erstattet. Weitergehende Ansprüche werden abgelehnt.


